Cannabis am Arbeitsplatz - darf man bei der Arbeit kiffen? 

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Wichtigste Erkenntnisse

  • Legale Grenzen: Trotz der Legalisierung von Cannabis bleibt der Konsum am Arbeitsplatz in Deutschland untersagt. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit und Produktivität am Arbeitsplatz sicherzustellen, was bedeutet, dass nüchternes und konzentriertes Arbeiten erwartet wird.
  • Fürsorgepflicht: Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Dies beinhaltet, dass Mitarbeiter während der Arbeitszeit voll leistungsfähig sein müssen. Der Konsum von Cannabis in der Mittagspause oder kurz vor Arbeitsbeginn ist daher verboten, da dies die Arbeitsleistung beeinträchtigen kann.
  • Drogentests: Arbeitgeber dürfen Drogentests nicht willkürlich anordnen. Ein Drogentest darf nur unter spezifischen Umständen durchgeführt werden, z.B. bei Tätigkeiten mit hohem Sicherheitsrisiko. Die Freizeitgestaltung der Mitarbeiter bleibt jedoch privat, und sie können die Teilnahme an Drogentests ablehnen.
  • Medizinisches Cannabis: Der Gebrauch von medizinischem Cannabis am Arbeitsplatz ist erlaubt, muss aber mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, besonders in Berufen mit hohen Sicherheitsanforderungen oder Konzentrationsbedarf. Mitarbeiter dürfen aufgrund der Verwendung von Medizinalcannabis nicht benachteiligt werden.
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen: Selbst bei einer allgemeinen Legalisierung von Cannabis bleibt der Konsum am Arbeitsplatz riskant. Bei Beeinträchtigung der Arbeitsleistung durch Cannabis können arbeitsrechtliche Schritte wie Abmahnungen oder Kündigungen folgen.

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Mit der Legalisierung von Cannabis stellen sich viele die Frage: Darf auch während der Arbeit gekifft werden? Also darf ein Angestellter Cannabis zum Genuss legal konsumieren, oder könnte dies zu einer Kündigung führen? Wie sieht es mit der medizinischen Anwendung aus? Muss ich dies meinem Arbeitgeber oder meinem Werksarzt mitteilen? In diesem Beitrag werden wir diese und weitere Fragen klären.

Cannabis Konsum am Arbeitsplatz

Seit der Cannabis-Legalisierung am 1. April hat sich für Freizeitkonsumenten von Cannabis einiges in Deutschland geändert. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt hat, ist nun der Besitz von bis zu 25 Gramm Marihuana für den persönlichen Gebrauch rechtlich erlaubt. Doch während sich diese Veränderung im Freizeitbereich abspielt, bleibt die Frage nach den gesetzlichen Regeln in der Arbeit.

Kiffen & Arbeit - was ist zukünftig erlaubt?

Im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, Richtlinien zum Umgang mit illegalen Suchtmitteln zu entwickeln. Einige Unternehmen haben aber derzeit keine klaren Regeln zum Umgang speziell mit dem grünen Kraut festgelegt, denn bis zur Umsetzung des CanG. zählte dieses als illegale Droge und Drogen am Arbeitsplatz sowie der Drogenkonsum sind doch in den meisten Betrieben verboten. Doch auch mit einem legalen Status sind Beschäftigte weiterhin dazu angehalten, ihre Aufgaben nüchtern und konzentriert zu erledigen, um den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Wenn ein Vorgesetzter vermutet, dass der Mitarbeiter unter Drogeneinfluss die Arbeit nicht fachgerecht ausführen kann oder sich und andere sogar in Gefahr bringt, ist er dazu verpflichtet, den Arbeiter von seiner Tätigkeit zu verweisen.

Vor allem in Berufen, die eine hohe Verantwortung tragen, wie beispielsweise Bus- oder Flugzeugführer, gilt ein striktes Null-Toleranz-Limit für den Konsum von Suchtmitteln, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln.

Klare Regeln für den Arbeitsalltag

Das Arbeitsrecht besagt, dass der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber hat. Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, am Arbeitsplatz eine uneingeschränkte Arbeitsleistung zu vollbringen. Das bedeutet, dass Kiffen in der Mittagspause trotz der Legalisierung verboten bleibt, denn das könnte eine Veränderung der Leistung und Konzentration bedeuten.

Wenn ein Arbeitnehmer sich während seiner Pause beispielsweise einen Joint gönnt und dadurch seine Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird, können sogar arbeitsrechtliche Schritte gegen den Konsumenten eingeleitet werden. Selbst in Unternehmen, in denen der Cannabiskonsum nicht ausdrücklich verboten ist, können bereits geringfügige Verhaltensänderungen Konsequenzen haben, wie eine Abmahnung und in schweren Fällen sogar eine Kündigung. 

Aber, Fürsorgepflicht kann auch bedeuten, dass der Arbeitgebende mit dem Mitarbeiter, bei einem auffälligen Verhalten oder Konsum, das Gespräch und nach guten Lösungen sucht.

Cannabis-Konsum auf dem Weg in die Arbeit – ist das denn erlaubt?

Die Regeln zum Umgang mit Marihuana auf dem Arbeitsweg sind ebenfalls von Bedeutung. Auch hier steht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Vordergrund. Das Arbeiten unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln ist, wie bereits erwähnt, nicht gestattet, da dies die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gefährden kann. Daher darf auf dem Weg in die Betriebsstätte kein Cannabis konsumiert werden, aber nach Feierabend gibt es außerhalb der betrieblichen Stätte keine Einschränkungen von seitens des Betriebes.

Betriebsarzt und Drogentests

Es ist dem Arbeitgeber bzw. dem Werkarzt nicht gestattet, einen Drogentest während und auch nicht außerhalb der Arbeitszeit anzuordnen. Dies gilt als Verletzung der Privatsphäre und persönlichen Integrität der Mitarbeiter. Ein positives Ergebnis würde ohnehin nicht zwangsläufig belegen, dass die getestete Person unter einem akuten Drogeneinfluss steht. Bei einem Alkoholtest lässt sich zwar ein aktueller Zustand über den Konsum nachweisen, aber beispielsweise bei Cannabis ist das nicht der Fall. THC kann im Blut eines Menschen noch nachgewiesen werden, auch wenn der Konsum bereits Tage her und die Person komplett nüchtern ist. Außerdem bleibt die Freizeitgestaltung außerhalb der Arbeit eine private Angelegenheit. Deshalb ist die Teilnahme an einem Drogentest freiwillig, und die Mitarbeiter haben das Recht, solche Tests abzulehnen.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Fleck erklärt: "Ein Drogenscreening kann in bestimmten Fällen im Rahmen einer Eignungsuntersuchung akzeptabel sein, insbesondere bei Tätigkeiten mit einem hohen Sicherheitsrisiko." Das trifft beispielsweise zu, wenn die Mitarbeiter Maschinen bedienen oder Fahrzeuge steuern. Dennoch wird das Befragen des Trinkverhaltens oder Drogenkonsums der Mitarbeiter als Eingriff in ihre Privatsphäre betrachtet. Dr. Fleck unterstreicht: "In den meisten Situationen ist eine solche Frage sowohl bei der Einstellung als auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses unzulässig."

Höchstens bei der Eingangsuntersuchung kann der Betriebsarzt bzw. der Werksarzt einmalig einen Drogentest anfordern.

Welche Vorschriften gelten in Bezug auf medizinisches Cannabis?

Die Verwendung von Medizinalcannabis in der Arbeit ist grundsätzlich erlaubt, aber doch ein komplexes Thema, das von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich der Gesetzgebung, Unternehmensrichtlinien und individuellen Umständen. Generell haben Patienten, die Medizinalcannabis verschrieben bekommen haben, das Recht auf eine angemessene Behandlung ihres Gesundheitszustands.

Mitarbeiter dürfen aufgrund der Verwendung ihrer Arznei nicht diskriminiert oder benachteiligt werden.

Jedoch kann die Verwendung von Cannabisarzneien am Arbeitsplatz auch zu Problemen führen, insbesondere in sicherheitskritischen Berufen oder solchen, die eine hohe Konzentration erfordern. In solchen Fällen ist es wichtig, dass der Arbeitgeber und sein Mitarbeiter gemeinsam Lösungen finden, die die Sicherheit während der Arbeit gewährleisten und gleichzeitig die Bedürfnisse des Patienten berücksichtigen.

Fazit

Die Legalisierung von Cannabis erfordert klare Richtlinien seitens der Arbeitgeber, um Sicherheit und Produktivität zu gewährleisten und gleichzeitig die Rechte der Mitarbeiter zu respektieren. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber keine Tests oder Drogenscreenings anordnen dürfen, was die Bedeutung von präventiven Maßnahmen und einer offenen Kommunikation deutlich macht. Auch wenn möglicherweise keine spezifischen Vorschriften vorliegen, ist davon auszugehen, dass der Konsum von Cannabis während der Arbeit weiterhin untersagt bleibt, selbst wenn dies nicht explizit in den betrieblichen Richtlinien festgehalten ist.

Quellen

https://topeins.dguv.de/recht/duerfen-drogentests-angeordnet-werden/

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