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Nach der Zahlung prüft der von dir ausgewählte Arzt deine Angaben und entscheidet, ob eine Behandlung mit medizinischem Cannabis in deinem Fall sinnvoll ist. Eine Behandlungsanfrage inklusive der Ausstellung eines Privatrezepts – falls medizinisch indiziert – kostet 9,95€ pro Anfrage. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zahlung eine Vorauszahlung darstellt, die nur gültig wird, wenn die telemedizinische Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird.
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Nach der erfolgreichen Konsultation mit dem Arzt erhältst du – sofern medizinisch indiziert – dein Rezept, das direkt und ausschließlich digital an die Apotheke deiner Wahl übermittelt wird.
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Sicherheit und Vertraulichkeit stehen bei uns an erster Stelle. Deine persönlichen Daten und Rezepte werden bei uns mit modernsten Sicherheitsstandards geschützt und ausschließlich für die Abwicklung deiner Bestellung verwendet. So kannst du dich darauf verlassen, dass deine Informationen in sicheren Händen sind.
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Bei welchen Erkrankungen kann medizinisches Cannabis helfen?
Migräne
Cannabis wird in einigen Fällen als mögliche Option zur Linderung von Migränesymptomen diskutiert, insbesondere bei chronischen Schmerzen oder Übelkeit, wenn andere Behandlungen nicht wirksam sind.
Chronische Schmerzen
Bei chronischen Schmerzen kann Cannabis unter bestimmten Umständen als ergänzende Behandlungsoption betrachtet werden, insbesondere wenn herkömmliche Therapien nicht infrage kommen oder unwirksam sind.
Depressionen
Bei Depressionen wird Cannabis immer öfter als zusätzliche Behandlungsoption in untersucht, insbesondere wenn andere Methoden keine ausreichende Wirkung zeigen. Da die Wirkung individuell unterschiedlich ist, sollte die Anwendung stets unter ärztlicher Kontrolle erfolgen.
Anorexie
Cannabis wird im Zusammenhang mit Anorexie eine positive Wirkung nachgesagt, da es in bestimmten Fällen helfen kann, den Appetit anzuregen und das allgemeine Wohlbefinden zu fördern. Insbesondere bei Patientinnen und Patienten, die Schwierigkeiten haben, ausreichende Nahrungsmengen zu sich zu nehmen, könnte es eine ergänzende Option darstellen
ADHS
Cannabis wird gelegentlich als unterstützende Option bei der Behandlung von ADHS diskutiert, da es laut einigen Betroffenen positive Effekte erzielen und herkömmliche Behandlungsmethoden ergänzen kann.
Schlafstörung
Studien haben gezeigt, dass Cannabis in einigen Fällen helfen kann, Schlafstörungen zu lindern, insbesondere bei chronischen Beschwerden oder Begleitsymptomen wie Schmerzen.
Legalisierung & Rechtliche Aspekte
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Die Pflanze gilt nicht mehr als Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Diese Gesetzesänderung bringt auch wichtige Neuerungen im Bereich des medizinischen Cannabis mit sich: Ärztinnen und Ärzte haben nun größeren Handlungsspielraum, um Cannabis-basierte Medikamente oder Blüten zu verschreiben, insbesondere wenn andere Therapieoptionen unwirksam sind oder nicht infrage kommen. Durch den Wegfall der strengen BtMG-Regularien wird der Zugang für Patientinnen und Patienten mit schweren oder chronischen Erkrankungen erleichtert, während der bürokratische Aufwand für medizinisches Fachpersonal und Apotheken deutlich reduziert wird. Trotz der Vereinfachung bleibt medizinisches Cannabis ein verschreibungspflichtiges Medikament, das nur von qualifizierten Ärztinnen und Ärzten verordnet werden kann. Über Weed.de hast du die Möglichkeit, bequem online deine gewünschte Cannabissorte auszuwählen und Preise zu vergleichen. Zudem kannst du eine Behandlung anfragen und dich von unseren Partnerärztinnen und Partnerärzten individuell beraten lassen. Nach einer erfolgreichen Verschreibung erhältst du ein digitales Rezept, das direkt an eine Apotheke deiner Wahl weitergeleitet werden kann. Dein Medikament wird anschließend diskret bis nach Hause geliefert.
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FAQ
Seit wann ist Cannabis in Deutschland legal?
Ab dem 1. April 2024.
Was bedeutet die Teillegalisierung für Patienten?
Cannabis kann nun leichter von qualifizierten Ärzten verschrieben werden und der bürokratische Aufwand für Apotheken, Ärzte und Patienten wurde deutlich verringert.
Welche Krankheiten können mit Cannabis behandelt werden?
Zum Beispiel chronische Schmerzen, Migräne, Schlafstörungen, ADHS, Depressionen und Anorexie. Die Behandlung sollte jedoch stets in Absprache mit einem Arzt erfolgen und stetig überwacht werden.
Wie hilft Cannabis bei bestimmten Krankheiten?
Es kann Symptome wie Schmerzen, Schlafstörungen oder Appetitlosigkeit lindern.
Kann ich alle Apotheken auswählen?
Ja, in Deutschland besteht freie Apothekenwahl. Bei weed.de kannst du selbst entscheiden, an welche Apotheke dein Rezept übermittelt wird.
Kann ich mir meine Sorte aussuchen?
Ja, du kannst unsere Sortenübersicht und das Live-Bestand-Feature nutzen, um die für dich passende Wunsch-Sorte auszuwählen und Preise zu vergleichen. Letztendlich entscheidet der Arzt, ob deine Wahl für die Behandlung in Frage kommt.
Was kostet eine Behandlung?
Eine Therapieanfrage für die Behandlung mit medizinischem Cannabis und anschließender Ausstellung eines Privatrezepts gibt es bei uns bereits ab 9,95€
Was passiert, wenn eine Behandlung nicht infrage kommt?
Sollte eine Behandlung nicht möglich sein, erhältst du die Gebühr für die Therapieanfrage vollständig zurück.
Warum bleibt medizinisches Cannabis verschreibungspflichtig?
Um eine sichere, ärztlich überwachte Anwendung zu gewährleisten.
¹Eine Fernbehandlung ist nicht in jedem Fall möglich, sondern nur unter der Voraussetzung, dass je nach Krankheitsbild kein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient erforderlich ist, sofern anerkannte berufliche Standards im Sinne von § 630a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, ärztlichen Erfahrung, die zur Erreichung des Behandlungsziels erforderlich sind und sich in der Praxis bewährt haben) eingehalten werden. Weed.de ist eine Serviceplattform für Patienten, Ärzte und Apotheken. Weed.de selbst ist kein Anbieter medizinischer Leistungen, insbesondere kein Arzt, kein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) und keine Apotheke. Ärztinnen und Ärzte können nach einer Behandlung elektronische Rezepte gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen ausstellen. Patienten können die verschriebenen Rezepte bei einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Elektronische Privatrezepte müssen vollständig vom Patienten selbst bezahlt werden.