
Inhaltsverzeichnis
Wichtigste Erkenntnisse
- Der Deutsche Richterbund fordert Korrektur des Cannabisgesetzes und warnt vor einem Bürokratiemonster für Behörden.
- Sven Rebehn, Geschäftsführer des Richterbundes, kritisiert Widersprüche und Unklarheiten im aktuellen Gesetzesentwurf.
- Die Entkriminalisierung von Cannabis wurde unter der Ampel-Regierung beschlossen, steht jedoch nach dem Regierungswechsel unter neuer politischer Prüfung.
- Drogenbanden, die mit größeren Mengen handeln, könnten durch die steigende Cannabis-Nachfrage und den legalen Anbau profitieren.
Warum fordert der Richterbund eine Korrektur des Cannabisgesetzes?
Nach der Bundestagswahl im Februar 2025 gewinnt die Kritik des Deutschen Richterbundes am Cannabisgesetz der vorherigen Ampel-Regierung (SPD, Grüne, FDP) an Gewicht. CDU/CSU ist als stärkste Kraft aus der Wahl hervorgegangen und könnte nun mit der SPD eine neue Regierung bilden. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Richterbund mit Nachdruck eine Überarbeitung des Gesetzes (1). Laut Sven Rebehn, dem Geschäftsführer des Richterbundes, sei der aktuelle Entwurf ein „Bürokratiemonster“, das Gerichte und Strafverfolgungsbehörden massiv belaste.
Obwohl der Konsum von Cannabis entkriminalisiert wurde, bleiben Anbau und Handel unter bestimmten Bedingungen weiterhin strafbar. Das führt laut dem Richterbund zu zahlreichen juristischen Grauzonen. Die Intention der Ampel, mit der Teillegalisierung Klarheit und Entlastung zu schaffen, sei in der Praxis ins Gegenteil umgeschlagen.
Der Konsum und Anbau als Privatperson von Cannabis soll zwar entkriminalisiert werden. Jedoch steht der Anbau unter strengen Auflagen und der Handel mit größeren Mengen bleibt nach wie vor strafbar.
Doch der Richterbund sieht hier viele Widersprüche und Unklarheiten, die die Arbeit der Justiz erschweren. Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP wollte eigentlich einen klaren Rahmen schaffen – aber jetzt gibt’s erstmal Gegenwind aus der Justiz. Tja, nicht jeder feiert die Cannabis-Legalisierung.
Welche Änderungen des Cannabis Gesetzes fordert der Richterbund?
Der Deutsche Richterbund sieht beim neuen Cannabis Gesetz der Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP erheblichen Nachbesserungsbedarf. Vor allem die Abgrenzung zwischen legalem Konsum, Anbau und Handel sei deutlich zu unklar, was die Justiz vor große Herausforderungen stellt. Besonders problematisch ist der weiterhin strafbare Handel mit größeren Mengen, der laut Experten die Kriminalität nicht verringern, sondern nur verlagern könnte. Die zentralen Forderungen sind daher folgende:
- Klare Abgrenzung von legalem Konsum, Anbau und Handel: Derzeit seien die Regeln zu unpräzise, was zu Rechtsunsicherheit führe.
- Reduktion der Bürokratie: Der aktuelle Entwurf bringe aufwändige und praxisferne Vorgaben mit sich, die die Justiz unnötig belasten.
- Präzisere Mengenregelungen: Es brauche eine eindeutig definierte Grenze zwischen legalem Besitz und strafbarer Menge.
Was sind weitere Probleme?
Ein weiteres großes Problem sieht der Richterbund in der Gefahr durch Drogenbanden, die den legalen Markt für illegale Geschäfte nutzen könnten. Kriminelle Organisationen agieren bereits jetzt zunehmend mit brutaler Gewalt, um ihren Einfluss im Cannabis-Handel zu sichern. Eine Entwicklung, die ohne klare Regelungen noch verstärkt werden könnte.
Sven Rebehn betonte in einem Bericht der Zeitungen der Funke Mediengruppe (2), dass die Justiz kein Feind der Legalisierung sei. Jedoch werde die Umsetzung ohne klare und funktionierende Gesetze werde die Umsetzung unnötig kompliziert. Und mal ehrlich: Die Cannabis-Legalisierung soll doch ein Fortschritt sein, nicht ein neues bürokratisches Chaos, oder?
Wie reagiert die neue Bundesregierung?
Nach dem Wahlsieg der CDU/CSU steht eine Regierungsbildung mit der SPD im Raum. In dieser Konstellation könnten Teile der bisherigen Legalisierungspläne überarbeitet oder eingeschränkt werden.
- Die CDU/CSU steht der Legalisierung weiterhin kritisch gegenüber und dürfte auf Verschärfungen drängen.
- Die SPD könnte in Koalitionsverhandlungen zu Kompromissen bereit sein, insbesondere im Hinblick auf Anbauvereine und Besitzmengen.
- Die Ampel-Linie (Entkriminalisierung, private Anbauvereine) wird in dieser politischen Konstellation wohl nicht eins zu eins fortgeführt.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte in einer Rede im Bundesrat (März 2024) die Entkriminalisierung als wichtigen Schritt zur Eindämmung des Schwarzmarkts verteidigt (3), räumte jedoch ein, dass es Nachbesserungsbedarf beim Gesetz gebe.
Fazit
Die Kritik des Richterbundes trifft auf eine veränderte politische Landschaft: Die neue Bundesregierung wird sich mit den juristischen Schwächen des bisherigen Gesetzes befassen müssen. Eine Rückabwicklung der Legalisierung ist zwar unwahrscheinlich, doch gezielte Nachbesserungen sind zu erwarten. Das betrifft insbesondere Bürokratieabbau, klare Mengenregelungen und praxistaugliche Vorgaben für Anbau und Kontrolle.
Klar ist: Der Bedarf an reguliertem Cannabis wird bleiben. Jedoch besteht ohne klare Regelungen die Gefahr, dass kriminelle Strukturen den legalen Rahmen unterwandern. Die neue Bundesregierung steht nun vor der Aufgabe, gemeinsam mit Justiz und Experten eine praxistaugliche Lösung zu schaffen, die sowohl den Schwarzmarkt eindämmt als auch rechtssicher und umsetzbar ist.
Quellen
- RP Online. (2024, 10. Februar). Richterbund fordert Korrektur des Cannabisgesetzes. Verfügbar unter: https://rp-online.de/politik/deutschland/cannabisgesetz-richterbund-fordert-korrektur_aid-123949063 (Zugriff am: 27. März 2025).
- Welt. (2024, 10. Februar). „Bürokratiemonster“ – Richterbund fordert Korrekturen beim Cannabisgesetz. Verfügbar unter: https://www.welt.de/politik/article255377228/Buerokratiemonster-Richterbund-fordert-Korrekturen-bei-Cannabisgesetz.html (Zugriff am: 27. März 2025).
- Bundesministerium für Gesundheit. (2024, 22. März). Rede von Bundesminister Karl Lauterbach zum Cannabisgesetz im Bundesrat. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/reden/rede/cannabisgesetz-lauterbach-rede-bundesrat-22-03-2024.html (Zugriff am: 27. März 2025).
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