Inhaltsverzeichnis
Wichtigste Erkenntnisse
- Konsumverbot auf Flughäfen: Der Konsum von Cannabis ist auf allen deutschen Flughäfen, einschließlich der Raucherlounges und Raucherzonen, weiterhin verboten. Gründe sind primär die Sicherheit und das Wohlbefinden anderer Reisender.
- Medizinischer Cannabisgebrauch: Trotz Legalisierung ist der medizinische Konsum von Cannabis auf Flughafengeländen kontrovers. Laut Stellungnahme wird dieser sogar ganz verboten, was jedoch rechtlich wohl unhaltbar ist, während andere Flughäfen nach Einzelfall entscheiden.
- Mangelnde Aufklärung: Flughafenmitarbeiter der Flughafeninformation sind bezüglich der Cannabisregelungen auf ihrem Gelände teilweise mangelhaft informiert.
- Strenge Mitnahmeregelungen: Für Inlandsflüge darf Cannabis bis zu einer Menge von 25 Gramm mitgeführt werden. Bei Auslandsflügen ist die Mitnahme generell verboten, da ausländische Gesetze zu beachten sind. Für medizinischen Bedarf innerhalb des Schengen-Raums gibt es spezielle Regelungen.
- Einheitliche Regelungen erforderlich: Deutsche Flughäfen arbeiten an einer Vereinheitlichung der Regelungen für Cannabis. Derzeit gelten individuelle Hausrechtsregelungen, was zu Verwirrung führen kann.
- Verbesserungsbedarf bei Kommunikation und Regeln: Reisende benötigen klare und einheitliche Regelungen und bessere Aufklärung über den Konsum und Transport von Cannabis, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
Seit der Legalisierung von Cannabis am 1. April 2024 in Deutschland sind viele neue Regelungen in Kraft getreten, die den Umgang mit der Pflanze regeln sollen. So gibt es beispielsweise neue Richtlinien für den Konsum in der Öffentlichkeit wie die Abstandsregel, Regeln für den Eigenanbau und auch die Debatte über THC-Grenzwerte für die Teilnahme am Straßenverkehr ist in vollem Gange. Bei einigen Themen haben Konsumentinnen und Konsumenten allerdings immer noch Fragezeichen über dem Kopf: So auch bei dem Thema Cannabis an deutschen Flughäfen. Viele fragen sich beispielsweise, ob die Mitnahme von Cannabis im Flugzeug gestattet ist oder ob der Konsum von Cannabis in ausgewiesenen Raucherplätzen erlaubt ist.
Um diese Fragen zu beantworten, hat sich Weed.de mit Flughäfen in ganz Deutschland in Verbindung gesetzt und um eine Stellungnahme zu den Regelungen nach der Legalisierung gebeten. In diesem Artikel erfährst du alles, um bei deinem nächsten Besuch am Flughafen vorbereitet zu sein, wenn du in Erwägung ziehst, dein Cannabis mitzunehmen.
Cannabis am Flughafen - Das wollten wir wissen:
Konsum von Cannabis:
- Ist der Konsum von Cannabis auf dem Gelände von Flughäfen erlaubt (Raucherlounge, Raucherzonen)?
- Falls nein, was sind die Gründe dafür?
- Wer ist der Entscheidungsträger?
- Gibt es eine entsprechende Beschilderung auf dem Flughafengelände, welche über die aktuellen Regelungen informiert?
Medizinischer Konsum von Cannabis:
- Ist der Konsum von medizinischem Cannabis bei ärztlicher Verordnung auf dem Flughafengelände erlaubt, wenn ein entsprechendes Rezept vorliegt?
- Falls nein, was sind die Gründe dafür?
- Falls ja, gibt es spezielle Bereiche oder Bedingungen, die dabei beachtet werden müssen?
Maßnahmen bei Verstößen:
- Welche Konsequenzen erwarten Passagiere, die gegen die Regelungen zum Cannabiskonsum verstoßen?
Die Frage der Zuständigkeit
Bei der telefonischen Kontaktaufnahme mit den Informationsstellen der Flughäfen wurde schnell klar, dass die Frage nach den Cannabisregelungen für fast alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eher überraschend kam. Auch wenn die Legalisierung nun schon ein paar Monate zurückliegt, schien es, als ob das Flughafenpersonal im Kundenservice bislang keine Information zu dem Umgang mit Cannabis und Cannabiskonsum auf dem Flughafengelände bekommen hat. Zum Teil wurde die Zuständigkeit für diese Regelungen auf die Bundespolizei abgeschoben, welche die Zuständigkeit ebenfalls abgeschoben hat - nämlich zurück an die Flughäfen.
Da Cannabis und dessen Konsum nun nichtmehr per Gesetz verboten ist, hat die Bundespolizei keine Handhabe, selbstständig Entscheidungen darüber zu treffen, ob beispielsweise der Konsum in Raucherlounges oder ausgewiesenen Raucherplätzen verboten ist. Zwar können sie als ausführende Gewalt eingreifen, wenn Anweisungen der Flughafenmitarbeiter missachtet werden, die Regelungen zu Cannabis selbst müssen jedoch vom jeweiligen Flughafen festgelegt werden.
Nachdem wir also die Zuständigkeit geklärt hatten, wurde schnell klar, dass eine schriftliche Bitte um eine Stellungnahme zum Thema eine bessere Lösung ist, um unsere Fragen zu beantworten, da das Flughafenpersonal bislang offenbar nicht wirklich instruiert worden zu sein schien.
Nach mehrfacher Kontaktaufnahme haben uns schließlich fünf der größten Flughäfen in Deutschland einen Überblick über ihre jeweiligen Regelungen gegeben, die wir im Folgenden für Euch zusammengefasst haben.
Die Antworten der Flughäfen zusammengefasst
Im Folgenden findet ihr die wichtigsten Infos zusammengefasst, die wir nach wiederholter Nachfrage als Antwort auf die oben genannten Fragen bekommen haben.
München (MUC)
- Der Konsum von Cannabis ist auf dem Flughafengelände streng verboten.
- Die Regelungen sind in der Flughafenbenutzungsordnung und der Hausordnung detailliert beschrieben und werden an verschiedenen Stellen auf dem Gelände hervorgehoben.
- Medizinischer Cannabisgebrauch erfordert eine Einzelfallprüfung.
- Verstöße gegen diese Regeln werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und dem allgemeinen Hausrecht geahndet.
Berlin-Brandenburg (BER)
- Es wird eine einheitliche Regelung mit anderen deutschen Flughäfen angestrebt; bis dahin gilt die gesetzliche Regelung.
- Passagiere werden gebeten, aus Rücksicht auf andere auf den Konsum von Cannabis zu verzichten.
- Reisende sollten sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren, besonders in Bezug auf die Konsequenzen bei Einreise in andere Länder nach Konsum oder Besitz von Cannabis.
Köln-Bonn (CGN)
- Rauchen ist nur in speziell ausgewiesenen Bereichen erlaubt, der Konsum von Rauschmitteln wie Cannabis bleibt verboten.
- Hinweisschilder mit einem durchgestrichenen Cannabisblatt verdeutlichen das Verbot in Raucherbereichen sowohl innen als auch außen.
Düsseldorf (DUS)
Der Konsum aller berauschenden Mittel, einschließlich Cannabis, ist grundsätzlich auf dem gesamten Flughafengelände verboten. Bei Verstößen kann ein Hausverbot erteilt werden.
Eine Ausnahme bildet der Konsum von medizinischem Cannabis, sofern es nicht geraucht wird (z.B. Kapseln, Tropfen, Mundsprays). Diese Formen der Einnahme sind mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung erlaubt.
Die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit haben aufgrund der kritischen Infrastruktur des Flughafens höchste Priorität.
Frankfurt Airport (FRA)
- Cannabisgebrauch ist auf dem Flughafengelände untersagt, um die Rücksichtnahme auf andere Passagiere, Mitarbeiter und vor allem Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.
- Verbotsschilder sind in den Raucherlounges angebracht.
- Sicherheitspersonal kann Passagiere auffordern, den Cannabiskonsum einzustellen, und bei Nichteinhaltung kann der Passagier gebeten werden, das Gelände zu verlassen.
Freizeitkonsum: Regelungen der Flughäfen
Die Grundsätzliche Antwort, die wir von jedem Flughafen erhalten haben ist wenig überraschend: Der Konsum von Cannabis auf dem Flughafengelände sei weiterhin verboten. Dies gelte auch für Raucherlounges und ausgewiesene Raucherplätze. Als Gründe werden hierfür hauptsächlich die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitreisenden genannt, die laut Stellungnahme einiger Flughäfen durch den Cannabiskonsum gefährdet zu sein scheinen.
Während an einigen Flughäfen bereits Beschilderungen angebracht wurden, die auf das Konsumverbot von Cannabis hinweisen, so befinden sich andere Flughäfen laut eigenen Angaben gerade in der Organisation solcher Hinweise. Fest steht aber, dass aktuell jeder Flughafen von seinem Hausrecht gebrauch macht, um den Cannabiskonsum auf dem Gelände zu verbieten.
Welche Konsequenzen Passagiere erwarten, wenn sie gegen dieses Verbot verstoßen, erwähnt nur einer der Flughäfen explizit, nämlich würde nach einer anfänglichen Verwarnung gegebenenfalls ein Platzverweis erteilt werden.
Es ist davon auszugehen, dass auch an anderen Flughäfen situationsabhängig entschieden wird, wie mit solch einem Verstoß umzugehen ist. Auf jeden Fall ist man als Reisende oder Reisender am besten beraten, es garnicht erst darauf ankommen zu lassen.
Medizinischer Konsum: Regelung am Flughafen
Überraschender als die Aussage zum Freizeitkonsum, ist die Stellungnahme von zwei Flughäfen bezüglich des Konsums zu medizinischen Zwecken. Zugegeben: Für Patientinnen und Patienten oder Menschen, die in der Cannabis- oder Medizinbranche arbeiten, mag es offensichtlich sein, aber man darf in Deutschland keinem Menschen verbieten, sein Medikament einzunehmen - Auch wenn dieses Medikament Cannabis heißt.
Diese Tatsache wird gleich durch mehrere Gesetze geregelt, hier sind einige Beispiele:
- Grundgesetz (GG) - Artikel 2(2):
Dieser Artikel besagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
Die Einnahme von Medikamenten, die zur Erhaltung der Gesundheit notwendig sind, fällt mit unter den Schutz dieses Grundrechts. - Sozialgesetzbuch (SGB) – insbesondere das Fünfte Buch (SGB V):
Das SGB V regelt die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und beinhaltet Vorschriften zur Versorgung mit Medikamenten. Es stellt sicher, dass Personen den Zugang zu notwendigen Medikamenten erhalten, die für die Behandlung oder den Erhalt der Gesundheit erforderlich sind. - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 823:
Dieser Paragraph beschreibt die Haftung bei der Verletzung von Gesundheit. Ein Verbot der Einnahme notwendiger Medikamente könnte unter Umständen als eine solche Verletzung interpretiert werden und somit haftbar machen.
Entsprechend irritierend waren die Aussagen von zwei Flughäfen, die in ihrer Stellungnahme auch den Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken grundsätzlich verbieten. Zwar hätte solch ein Verbot vermutlich keine Wirksamkeit, wenn ein entsprechendes Rezept vorliegt, dennoch spiegelt es den Bedarf einer umfassenderen Aufklärung bezüglich Cannabis im Allgemeinen wider. Lediglich einer der Flughäfen hat geantwortet, dass man keine pauschale Aussage zum Umgang mit medizinischem Konsum treffen könne und im Einzelfall entschieden werden müsse.
Medizinischer Konsum nur unter Einhaltung bestimmter Regeln
Wer Cannabis also zu medizinischen Zwecken konsumiert und wirklich drauf angewiesen ist, der wird dies vermutlich auch am Flughafen tun können. Klar ist aber, dass trotz ärztlicher Erlaubnis stets Rücksicht auf die Mitmenschen genommen werden sollte. Außerdem ist auf einem Rezept ebenfalls die Konsumform mit angegeben und in den allermeisten Fällen ist das Cannabis höchstens zum Verdampfen, nicht aber zum Rauchen gedacht. Dadurch wird die Geruchsbelästigung ohnehin auf ein Minimum reduziert, sodass der Konsum garnicht großartig auffallen und zum Problem werden dürfte. Wichtig ist also vor allem, sich an die Angaben auf dem Rezept zu halten, dieses stets mit sich zu führen und Rücksicht auf das Umfeld zu nehmen, dass sich möglicherweise gestört fühlen könnte.
Einheitliche Regelungen und Übergangsphasen
Zwar scheinen alle Flughäfen das Verbot von Cannabiskonsum gemeinsam zu haben, jedoch scheinen die Begründungen dafür, sowie Regelungen zum medizinischem Gebrauch und Maßnahmen bei Verstößen bislang weniger einheitlich. Einer der Flughäfen teilte uns mit, dass die deutschen Flughäfen sich derzeit in einer Abstimmungsphase befinden, um eine einheitliche Regelung für den Umgang mit Cannabis zu finden. Bis diese abgestimmten Regelungen in Kraft treten, gelte an vielen Flughäfen ausschließlich die individuelle Regelung über das Hausrecht.
Man kann also davon ausgehen, dass sich in den nächsten Wochen und Monaten nochmal vieles ändern könnte und möglicherweise auch Flächendeckend kommuniziert wird, um Missverständnissen und Konflikten bezüglich des Gebrauchs von Cannabis am Flughafen vorzubeugen.
Mitnahme von Cannabis im Flugzeug: Inland und Ausland
Inlandsflüge
Cannabis in den Flieger mitzunehmen ist für viele Reisende ein lang gehegter Traum. Innerhalb Deutschlands ist die Mitnahme von Cannabis ins Flugzeug, für den Eigenbedarf, seit der Legalisierung grundsätzlich erlaubt, solange die gesetzlich festgelegten Mengen nicht überschritten werden. Du darfst also maximal 25 Gramm Cannabis mit ins Flugzeug nehmen, alles darüber bleibt verboten und strafbar. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur für Flüge innerhalb Deutschlands gilt. Passagiere sollten vor dem Abflug die Richtlinien des Abflughafens und des Zielflughafens überprüfen, da einige Flughäfen trotz Legalisierung strenge Regeln und Kontrollen bezüglich des Besitzes von Cannabis anwenden könnten. Das Cannabis kann innerhalb des Landes im Hand- oder Reisegepäck mitgeführt werden und muss dem Rahmen der erlaubten Mengen entsprechen.
Auslandsflüge
Für Auslandsflüge gilt eine weitaus strengere Regelung. Die Mitnahme von Cannabis in andere Länder ist in den meisten Fällen verboten, da die Legalisierung in Deutschland keine Auswirkungen auf die Gesetze anderer Länder hat. Die rechtlichen Konsequenzen bei der Einreise mit Cannabis in ein Land, in dem es illegal ist, können schwerwiegend sein, einschließlich Geldstrafen und Haftstrafen. Daher sollten Passagiere sicherstellen, dass sie bei internationalen Reisen keine Cannabisprodukte bei sich führen, es sei denn, sie verfügen über eine spezielle Erlaubnis, die international anerkannt wird.
Schengen-Raum und medizinisches Cannabis
Für Patienten, die medizinisches Cannabis mit ärztlicher Verordnung verwenden, gibt es im Schengen-Raum spezielle Regelungen. Innerhalb des Schengen-Raums besteht die Möglichkeit, mit einer vom Arzt ausgestellten Bescheinigung, die von den entsprechenden Behörden bestätigt wurde, Cannabis zu medizinischen Zwecken mitzuführen. Diese Bescheinigung muss nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) ausgestellt werden und den Zweck und die Menge des mitgeführten Medikaments klar angeben. Auf diese Art ist es Patientinnen und Patienten auch möglich, mehr als die erlaubten 25 Gramm Marihuana auf innerdeutschen Flügen mit sich zu führen.
Cannabis aus dem Ausland Einführen
Zwar ist seit 01.04.2024 Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland legal und auch das Mitführen von bis zu 25 Gramm für den Eigenkonsum steht dadurch nichtmehr unter Strafe, allerdings macht der Zoll klar, dass man sich als Fluggast durch die Mitnahme von Gras aus dem Ausland weiterhin strafbar macht. Es wird also dringend davon abgeraten, mit Marihuana im Gepäck zu reisen, dass man im Ausland erworben hat, auch wenn sich die Grammzahl innerhalb der erlaubten Mengen hierzulande bewegen. Cannabis auf Flügen aus anderen Ländern mitzubringen bleibt also eine schlechte Idee. Dies Gilt übrigens auch für Zugfahrten und alle anderen Versuche, Cannabis nach Deutschland mitzunehmen. Die Einfuhr von Cannabis ist und bleibt weiterhin per Gesetz verboten, um Drogenhandel vorzubeugen.
Zukunftsperspektiven und Verbesserungsvorschläge
Einheitliche und klare Regelungen
Ein wichtiger Schritt wäre die Einführung einheitlicher Regelungen an allen deutschen Flughäfen. Dies würde die Verwirrung unter den Reisenden erheblich reduzieren und eine klare Orientierung bieten. Einheitliche Regelungen sollten deutlich und verständlich kommuniziert werden, idealerweise durch mehrsprachige Schilder und Informationsblätter.
Berücksichtigung medizinischer Bedürfnisse
Es ist essenziell, dass die Bedürfnisse von Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, berücksichtigt werden. Es wäre wünschenswert, dass nicht nur das Flughafenpersonal und Verantwortliche für das Thema sensibilisiert werden, sondern dass insgesamt mehr Aufklärung in dem Bereich stattfindet, um das Stigma zu brechen und Betroffenen zu mehr Verständnis zu verhelfen.
Überdenken der aktuellen Regelungen
Vielleicht ist es etwas viel verlangt und noch zu früh, dennoch scheint ein Verbot von Cannabiskonsum an Flughäfen unfair, wenn man dieses mit Sicherheitsbedenken und dem Wohlergehen der Passagiere begründet. Gerade mit Blick auf Alkohol und Zigaretten, die in großen Mengen im Duty-Free-Bereich gekauft und theoretisch nach Belieben konsumiert werden können, scheint das Verbot von Cannabis am Flughafen auf den ersten Blick willkürlich und vor dem Hintergrund der jüngst erfolgten Legalisierung veraltet. Natürlich tragen Flughäfen sehr große Verantwortung für die Sicherheit ihrer Gäste, jedoch macht es aus der Sicht erfahrener Konsumentinnen und Konsumenten vermutlich wenig Sinn, Cannabis am Flughafen zu verbieten, während andere Rauschmittel weiterhin problemlos konsumiert werden können. Ein solches Verbot fühlt sich weiterhin nach Diskriminierung und Desinformation an, denn in der Regel führt der Konsum von Cannabis in keiner Weise zu einem Verhalten, dass Mitreisende gefährden würde. Es wäre wünschenswert, die aktuellen Regelungen an Flughäfen zukünftig noch einmal überdenken und mündigen Bürgern dasselbe Vertrauen zu schenken, wie es der deutsche Staat seit dem 01.04.2024 durch die Teillegalisierung von Cannabis tut.
Cannabis am Flughafen: Es besteht Verbesserungsbedarf
Insgesamt zeigt der aktuelle Umgang mit Cannabis an deutschen Flughäfen, dass noch viel Klärungsbedarf besteht. Obwohl die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ein bedeutender Schritt war, hinken die Regelungen und die Kommunikation an Flughäfen hinterher. Reisende sollten sich bewusst sein, dass die Mitnahme und der Konsum von Cannabis auf Flughafengeländen streng geregelt sind und oft untersagt werden, sowohl aus Sicherheitsgründen als auch zum Schutz anderer Passagiere. Für Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, gelten spezielle Bestimmungen, insbesondere im Schengen-Raum, doch auch hier besteht Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Aufklärung und der Sensibilisierung des Flughafenpersonals. Ein einheitlicher, klar kommunizierter Ansatz an allen deutschen Flughäfen würde nicht nur Verwirrung vermeiden, sondern auch zu einem respektvolleren und verständnisvolleren Umgang mit Cannabis und seinen Konsumenten beitragen. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftige Regelungen besser abgestimmt und zeitgemäßer gestaltet werden, um den Bedürfnissen aller Reisenden gerecht zu werden.
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