Karl Lauterbach plant eine Legalisierung von Cannabis über zwei Säulen nach dem CARe Modell. Demnach wird der Privatanbau Zuhause sowie der gemeinschaftliche Anbau in Cannabis Social Clubs (CSCs) Teil der ersten Säule sein. Säule 2 sieht regionale Modellprojekte vor. Wie genau können wir uns Cannabis Social Clubs in Deutschland vorstellen?
Der Grundrahmen steht fest
Im „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften” mit dem Bearbeitungsstand vom 28.04.2023 wird die erste Säule zur Legalisierung von Cannabis vorgeschlagen. So soll neben dem Privatanbau der gemeinschaftliche Anbau in Anbauclubs ermöglicht werden, ebenso wie die Abgabe von Cannabis und Cannabispräparaten an deren Mitglieder. Ziel ist ein verbesserter Jugend- und Kinderschutz, Kontrolle über die Qualität und eine Trockenlegung des Schwarzmarktes.
Ein Cannabis Social Club soll bis zu 500 Mitglieder haben dürfen. Mitglied mehrerer Clubs zu sein, bleibt untersagt. Vereinsmitgliedern ist es gestattet, bis zu 50 Gramm Cannabis monatlich und 25 Gramm an einem Tag zu kaufen. Heranwachsende (Menschen zwischen 18 und 21 Jahren) dürfen maximal 30 Gramm monatlich erwerben. Für sie gilt zudem eine THC-Obergrenze von 10 %.
Für Nichtmitglieder ist lediglich vorgesehen, dass sie Vermehrungsmaterial wie Hanfsamen oder Stecklinge kaufen dürfen. Monatlich soll der Kauf von sieben Samen oder fünf Stecklingen im CSC möglich sein. Heranwachsende dürfen hier nur Sorten kaufen, die weniger als 10 % THC ausbilden. Ihnen ist es jedoch auch gestattet, bis zu drei weibliche Pflanzen hochzuziehen.
Dokumentationswahnsinn für CSCs?
Cannabis Social Clubs werden harte Regeln erfüllen müssen. Es wurde schon mehrfach die Sorge ausgesprochen, dass die CSCs in einem Dokumentationswahnsinn erstickt werden könnten, wenn die momentan vorgesehenen Regelungen verabschiedet werden.
Das fängt damit an, dass die Qualität penetrant überprüft werden muss. Jedes Tütchen Cannabis braucht etwa einen Beipackzettel mit Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeit und Wirkstoffgehalt. Die Clubs müssen zudem nachweisen können, dass Grenzwerte in Bezug auf Düngemittelrückstände und dergleichen eingehalten werden. So weit, so gut - gegen beste Qualität lässt sich erstmal nichts einwenden.
Jeder Club muss darüber hinaus genau dokumentieren, woher Samen bezogen werden, wie viele Pflanzen gezüchtet werden, wie viel Cannabis abgegeben wird, wie viel erzeugt wird usw. Für jede Pflanze soll also einiges an Papierarbeit anfallen. Bis zum 31. Januar muss jeder CSC der Behörde übermitteln, wie viel Cannabis und Vermehrungsmaterial im vorigen Kalenderjahr erzeugt, abgegeben und vernichtet wurde. Mit aufgeführt werden die jeweiligen Sorten mitsamt Gehalt an CBD und THC. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit dem Entzug der Erlaubnis rechnen.
Finanzierung der CSCs
Im Übrigen sollen CSCs nicht-gewinnorientierte Vereine sein, die keine Gewinne machen dürfen. Finanzieren sollen Sie sich nicht nur über den Verkauf von Cannabis und Vermehrungsmaterial, sondern auch durch Mitgliedsbeiträge. Auch das soll entsprechend überwacht werden, was weiteren Dokumentationsaufwand mit sich bringt.
Besondere Anforderungen an Mitarbeiter und Vorstände
CSCs müssen zudem Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen. Diese unterziehen sich regelmäßig Schulungen, um ihre Position innehaben zu dürfen. Somit soll Prävention und Aufklärung betrieben werden, die einen besseren Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention gewährleisten. Vorstandsmitglieder eines Clubs müssen nach jetzigem Stand ihr Führungszeugnis vorlegen.
Die Grundstücke von CSCs sollen umzäunt und abgesichert werden. Vorgesehen sind etwa einbruchsichere Türen und Fenster. Zudem ist ein Mindestabstand zu Schulen und ähnlichen Einrichtungen vorgesehen - genaue Regelungen hierzu sind dann vermutlich Ländersache.
Gemeinschaftlicher Konsum, Edibles, Cannabis-Restaurants und weitere Aussichten
Der gemeinschaftliche Konsum in CSCs ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Es soll wirklich nur um den Anbau und die Abgabe von Cannabis gehen. Innerhalb der Regierung ist das jedoch ein Streitpunkt.
Der Verkauf von Edibles soll anscheinend nicht erlaubt werden. Cannabis soll lediglich in Reinform oder als Hasch zugelassen werden, zu härteren Formen wie Dabs liegen keine Infos vor. Mischungen aus Cannabis mit Tabak, Alkohol, Lebensmitteln, Aromen oder dergleichen sollen jedenfalls verboten werden. Leckere Vape Pens mit THC wird es in Deutschland also nicht geben. Restaurants, bei denen Speisen mit Joints begleitet werden, sind ebenfalls Zukunftsmusik.
Ein Werbeverbot für Cannabis ist selbstverständlich vorgesehen, wobei bspw. auch die Verpackungen der Buds neutral gestaltet werden müssen.
Fazit: Entkriminalisierung, aber halbherzig?
Anfangs war noch von Coffeeshops oder Dispensaries nach amerikanischem Vorbild die Rede. Alle Hoffnungen wurden so weit zerstört, bis wir nun bei Cannabis Social Clubs gelandet sind, in denen wohl noch nicht mal der gemeinschaftliche Konsum erlaubt sein wird. Trotz all der Enttäuschungen und der trägen Gesetzgebung muss man jedoch ein Chapeau dafür aussprechen, dass sich immerhin etwas regt und Veränderungen in Sicht sind. Wir können nur hoffen, dass dieser Schneeball ordentlich ins Rollen gerät und dann nicht mehr aufzuhalten ist.
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