
Wichtigste Erkenntnisse
- Kann die Teillegalisierung rückgängig gemacht werden? Ja, aber vorerst prüft die neue Koalition aus CDU, CSU und SPD das Gesetz im Herbst 2025. Danach wird über mögliche Änderungen entschieden.
- Eine Rückabwicklung der Cannabis Legalisierung ist politisch möglich, würde aber Zeit und mehrere gesetzliche Schritte erfordern.
- CDU und CSU sowie weitere Gegner der Legalisierung haben bereits angekündigt, bei einem entsprechenden Evaluierungsergebnis eine Abschaffung anzustreben.
- Der Prozess wäre komplex und hätte Folgen für Cannabis-Clubs, Konsumenten und den gesamten Markt in Deutschland.
Kann die Teil Legalisierung rückgängig gemacht werden? Das fragen sich viele Menschen gerade nach den Ergebnissen der Bundestagswahl 2025. Denn die CDU/CSU, klarer Gegener der Cannabis Legalisierung, ist nun in einer Koalition mit der SPD. Nach dem Beschluss am 10.04.2025 der neuen Regierungskoalition ist klar: Eine sofortige Rücknahme der Teillegalisierung wird es vorerst nicht geben. (1)
Stattdessen hat die neue Koalition in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass das geltende Cannabis Gesetz im Herbst 2025 einer umfassenden und ergebnisoffenen Evaluierung unterzogen wird. Das bedeutet: Es wird geprüft wie sich die Legalisierung bislang auf Konsum, Gesundheit, Kriminalität und den Schwarzmarkt ausgewirkt hat. In diesem Artikel erfährst du, was es mit einer möglichen Rücknahme der Cannabis Legalisierung auf sich hat und welche Folgen auf dich zukommen könnten.
CDU und CSU bleiben Gegner aber handeln noch nicht sofort
Die Union vor allem CDU Chef Friedrich Merz hatte bereits vor der Bundestagswahl 2025 angekündigt die Legalisierung von Cannabis rückgängig machen zu wollen. Merz kritisierte wiederholt, dass die Freigabe zu einem Anstieg von Drogenkriminalität und Gesundheitsrisiken geführt habe.
Doch überraschend moderat zeigt sich nun der Koalitionsvertrag. Eine sofortige Rückabwicklung steht nicht im Plan. Die neue Regierung setzt vorerst auf eine sachliche Überprüfung der bisherigen Entwicklung.
Folgen für Cannabis Clubs und Konsumenten
Die aktuellen Entwicklungen bringen für Cannabis Clubs und Konsumenten eine Phase der Unsicherheit mit sich. Durch den Beschluss der neuen Koalition bleibt die Teil-Legalisierung zwar vorerst bestehen, doch die geplante Evaluierung im Herbst 2025 wird entscheidend für die weitere Zukunft sein.
Kurzfristig:
Bestehende Cannabis Clubs dürfen weiterhin betrieben werden. Sie haben aktuell Bestandsschutz und können vorerst weiterarbeiten. Konsumenten, die sich an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben halten, müssen ebenfalls keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten und können legal konsumieren. Eine sofortige Rücknahme des Gesetzes ist nicht geplant.
Mittelfristig:
Die Lage könnte sich jedoch ändern, sobald die Ergebnisse der Überprüfung vorliegen. Sollte die Evaluierung negativ ausfallen, könnte die neue Regierung konkrete Schritte zur Rücknahme der Legalisierung einleiten. Vor allem neue Cannabis Clubs werden es in dieser Phase schwer haben, Genehmigungen zu erhalten. Viele geplante Projekte dürften gestoppt werden, und eine Rücknahme des Gesetzes würde vorbereitet werden.
Langfristig:
Falls die Teil-Legalisierung tatsächlich rückgängig gemacht wird, hätte das weitreichende Folgen für Konsumenten, Cannabis Clubs und den gesamten Markt in Deutschland.
- Bestehende Cannabis Clubs müssten schließen. Das würde nicht nur viele Betreiber und Mitglieder treffen, sondern auch Investoren, die in den legalen Markt investiert haben.
- Konsumenten, die sich an die neue Gesetzeslage gewöhnt haben, wären erneut gezwungen, auf den Schwarzmarkt auszuweichen. Der legale Zugang zu Cannabis würde wegfallen.
- Der Schwarzmarkt würde wieder wachsen, was die Kontrolle über Qualität und Sicherheit erschwert und organisierte Kriminalität stärkt.
- Der gesamte Cannabis Markt in Deutschland würde einen massiven Rückschritt erleben, nachdem gerade erste legale Strukturen aufgebaut wurden.
Natürlich gibt es auch zahlreiche Stimmen aus Politik und Gesellschaft, die sich dafür einsetzen, genau dieses Szenario zu verhindern.
Gab es so etwas schon einmal in Deutschland?
Die Rückabwicklung eines bestehenden Gesetzes ist in Deutschland zwar eher selten, aber keinesfalls ausgeschlossen. Gerade in der Drogenpolitik zeigt die Vergangenheit, dass politische Mehrheitswechsel immer wieder zu Änderungen geführt haben. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der sogenannte Cannabis-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1994. Damals wurde entschieden, dass beim Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenkonsum von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann. Dies wurde in den Folgejahren in manchen Bundesländern als Lockerung ausgelegt, später jedoch unter verschiedenen Regierungen auch wieder verschärft oder restriktiver gehandhabt.
- Die Drogenpolitik in Deutschland wurde mehrfach geändert, abhängig von der Regierung.
- Das Betäubungsmittelgesetz wurde in den 90ern gelockert und später verschärft.
- Auch andere Gesetze wurden nach einem Regierungswechsel rückgängig gemacht.
- Die Cannabis-Teillegalisierung könnte im Herbst nach der Evaluierung zurückgenommen werden.
Nach dem Beschluss der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD steht bereits fest, dass das bestehende Gesetz im Herbst 2025 einer umfassenden Evaluierung unterzogen wird. Je nach Ergebnis dieser Überprüfung könnte eine Rücknahme der Teillegalisierung vorbereitet werden.
Wer ist beteiligt bei einer möglichen Rückabwicklung?
Eine Rückabwicklung der Cannabis-Legalisierung in Deutschland wäre ein politisch aufwendiger Prozess mit vielen beteiligten Akteuren. Unterschiedliche politische Lager verfolgen dabei klare Ziele und vertreten teils gegensätzliche Positionen.
Akteur | Rolle im Prozess |
CDU und CSU | Fordern weiterhin die Rücknahme der Cannabis-Legalisierung und nutzen das Thema als Teil ihres politischen Profils und im Wahlkampf. |
SPD | Ist Teil der neuen Koalition und setzt auf eine Evaluierung des Gesetzes, bevor über weitere Schritte entschieden wird. |
Bundestag | Muss bei einer möglichen Rücknahme des Cannabis-Gesetzes über ein neues Gesetz abstimmen. |
Bundesrat | Muss einer Gesetzesänderung ebenfalls zustimmen, wobei einige Bundesländer die Legalisierung weiterhin befürworten. |
Cannabis-Clubs | Wären bei einer Rückabwicklung stark betroffen und könnten im schlimmsten Fall zur Schließung gezwungen sein. |
Wie läuft die Evaluierung des Cannabis Gesetzes ab?
Die Evaluierung des Cannabis Gesetzes ist gesetzlich vorgeschrieben (2) und fester Bestandteil der Legalisierung. Damit soll überprüft werden, welche Auswirkungen das Gesetz auf Gesundheit, Jugendschutz und Kriminalität hat.
Unabhängige Experten erfassen dazu Daten, werten Statistiken aus und befragen Betroffene. Ziel ist es, herauszufinden, ob die gesetzten Ziele erreicht werden oder ob es negative Entwicklungen gibt.
Ablauf der Evaluierung:
- Erste Ergebnisse: 18 Monate nach Inkrafttreten
- Zwischenbericht: nach 2 Jahren
- Finale Bewertung: nach 4 Jahren
Je nach Ergebnis kann das Gesetz bestehen bleiben, angepasst oder sogar zurückgenommen werden. Die Evaluierung dient also als Grundlage für mögliche politische Entscheidungen zur Zukunft der Cannabis Legalisierung.
Fazit
Kann die Teillegalisierung rückgängig gemacht werden? Ja, das ist möglich, aber keine schnelle Entscheidung. Die neue Koalition aus CDU, CSU und SPD setzt zunächst auf eine umfassende Überprüfung im Herbst 2025. Erst danach wird entschieden, ob das Gesetz bestehen bleibt, verändert oder zurückgenommen wird. Für Cannabis Clubs und Konsumenten bedeutet das vor allem Abwarten und Unsicherheit. Die Zukunft der Legalisierung hängt nun vom Ergebnis der Evaluierung ab und von den politischen Mehrheiten danach.
Deutschland steht also vor einer wichtigen Richtungsentscheidung in der Cannabis Politik.
Quellen
- Mitteldeutscher Rundfunk (MDR): "Cannabis-Legalisierung: Koalition einigt sich auf Evaluierung statt Rücknahme"
Verfügbar unter: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/cannabis-legalisierung-ruecknahme-koalitionsvertrag-100.html - Bundesministerium für Gesundheit (BMG): "FAQ zum Cannabisgesetz (CanG)"
Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html
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