Wichtigste Erkenntnisse
- Medizinisches Cannabis wurde im März 2017 legalisiert. Die Verschreibung erfolgte per Betäubungsmittel-Rezept.
- Mit der Teillegalisierung vom ersten April 2024 darf medizinisches Cannabis fortan per normalen Rezept verschrieben werden (auch E-Rezept).
- Dennoch bleiben zahlreiche Hürden für Patienten. Für viele ist es schwerer geworden, einen Arzt für die Verschreibung zu finden.
- Patienten sind künftig mit einfachen Konsumenten gleichgestellt. Konsumverbote und Konsumverbotszonen gelten also gleichermaßen für Patienten.
Medizinisches Cannabis wurde in Deutschland im März 2017 legalisiert. Das war eine Errungenschaft der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM). Mit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 hat auch die Gesetzgebung zu Medizinalcannabis Änderungen erfahren. Leider sind einige dieser Änderungen weniger vorteilhaft für Patientinnen und Patienten. Wir beleuchten in diesem Artikel, welche Änderungen das Medizinalcannabisgesetz erfahren hat und welche Regeln fortan gelten.
Gesetz „Cannabis als Medizin"
Das Gesetz „Cannabis als Medizin" trat am 10. März 2017 in Kraft, um die Versorgung mit Cannabis für schwerkranke Patienten zu gewährleisten. Arzneimittel aus bzw. mit Cannabis konnten seither in Einzelfällen bei schwerwiegenden Erkrankungen verschrieben werden. Es galten nur zwei Bedingungen. Die erste war, dass nach Einschätzung des Arztes eine Cannabistherapie vorteilhaft sein soll. Zudem musste der Arzt begründen, weshalb andere Medikamente dieselbe Wirkung nicht erzielen können bzw. diese anderen Medikamente nicht zumutbar sind.
Wenn diese absolute Notwendigkeit auch nach Ansicht der Krankenkasse bestand, konnte eine Kostenübernahme für die Cannabismedikation stattfinden. Die Verordnung erfolgte über ein Betäubungsmittelrezept, welches besondere Ansprüche mit sich brachte. So mussten bspw. Apotheken besondere Tresore zur Verwahrung der Betäubungsmittel besitzen.
MedCanG: Änderungen für Patientinnen und Patienten, die Cannabis zu medizinischen Zwecken nutzen
Seit der Teillegalisierung im April 2024 entfällt nun der Betäubungsmittelstatus für Cannabismedikamente. Seither werden Cannabispräparate wie Cannabisblüten also wie herkömmliche Rezepte verschrieben, ohne die besonderen Ansprüche des Betäubungsmittelgesetzes berücksichtigen zu müssen. Das bringt auf jeden Fall einige Erleichterungen für viele Patienten mit sich. Vor allem geht dies aber mit einem geringerem bürokratischen Aufwand für Ärzte, Patienten und Apotheker einher. So muss nicht mehr zwangsläufig eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen, damit Cannabis verschrieben werden kann. Auch ist es nicht mehr nötig, Cannabisarzneimittel in einem Betäubungsmittel-Tresor zu lagern. Die aufwendige Dokumentationspflicht, die mit jeder einzelnen Abgabe von Apothekern betrieben werden musste, gehört darum auch der Vergangenheit an. Weiterhin ist die Verschreibung per E-Rezept ab sofort möglich.
Viele andere Punkte des MedCanG haben sich jedoch durch das Cannabisgesetz verschlechtert.
Krankenkasse und Arzt: Cannabisgesetz wirkt sich möglicherweise auf Verordnung und Kostenübernahme aus
So gibt es zum einen immer mehr Ärzte und auch Krankenkassen, welche einer Verschreibung bzw. Kostenübernahme nicht zustimmen. Viele Patienten erhalten als Begründung „Sie können ja Zuhause Ihren eigenen Anbau von Cannabispflanzen betreiben". Damit verschließen die Experten jedoch ihre Augen vor der Realität dieser Patienten.
Welche Auswirkungen hat der eigene Anbau von Cannabis möglicherweise für Patienten?
Wenn Patienten sich selbst um ihre medizinische Versorgung kümmern müssen, besteht die Gefahr, dass sie nicht mehr mit hochwertigen Cannabisarzneimitteln versorgt werden, die pharmazeutischer Qualität entsprechen. Dabei ist eine hohe und gleichbleibende Qualität von höchster Wichtigkeit für Therapieerfolge und das Ausbleiben von Nebenwirkungen.
Inkrafttreten des neuen Gesetzes: Patientinnen und Patienten mit Freizeitkonsumenten gleichgestellt
Des Weiteren, und das ist der wohl kritischste Punkt, werden Freizeitkonsumenten offiziell mit Patienten rechtlich gleichgestellt. Das heißt, dass etwa bezüglich Konsumverboten und dem Umgang mit Cannabis dieselben Regeln gelten. In der Nähe von Kindern bzw. in einem Haushalt mit Kindern ist es also fortan Patienten verboten, ihre Medikation einzunehmen. Auch müssen Patienten auch sonstige Konsumverbotszonen berücksichtigen und sich daran halten. Dies bedeutet beispielsweise, dass die Medikation tagsüber in der Fußgängerzone nicht mehr eingenommen werden darf.
Anwendung von Cannabisarzneimittel im Straßenverkehr
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Situation für Patienten im Straßenverkehr. Durch den neu für den Straßenverkehr festgelegten Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum können Patienten, die regelmäßig Cannabis anwenden, möglicherweise in unangenehme Situationen kommen, wenn sie überprüft werden. Und das, obwohl eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.
Abschließende Gedanken zum MedCanG und der Anwendung von Cannabisarzneimitteln
Die neue Gesetzgebung hat für Patienten nicht nur Vorteile. Zwar ist eine Verordnung von medizinischem Cannabis nun erleichtert worden, da diese nicht mehr per Betäubungsmittel-Rezept erfolgen muss. Dafür sehen sich Patienten jedoch auch einigen weiteren Neuerungen gegenüber, die für sie möglicherweise weniger vorteilhaft sind.
Es ist wünschenswert, dass diese und weitere Punkte, die das Leben von Cannabis Patienten möglicherweise erschweren, noch einmal überarbeitet werden.
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