Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis, zumindest teilweise, in Deutschland legalisiert worden, was zu einer Vielzahl von Fragen und Diskussionen über den Kauf und Konsum geführt hat. Während die Legalisierung einen bedeutenden Schritt in Richtung einer liberaleren Drogenpolitik darstellt, bleiben dennoch einige Unklarheiten und Uneinigkeiten bestehen, insbesondere in Bezug auf den Erwerb von Konsumcannabis. In diesem Text werfen wir einen genaueren Blick darauf, welche Möglichkeiten es gibt, Cannabis auf legalem Wege zu erwerben und welche Herausforderungen und Chancen sich in diesem neuen rechtlichen Rahmen bieten.
- Wir liefern Einblicke in die Möglichkeiten des legalen Erwerbs von Konsumcannabis in Deutschland nach der Legalisierung.
- Dabei erläutern wir die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kauf und Konsum.
- Außerdem beleuchten wir die Herausforderungen, die sich aus der neuen Gesetzgebung ergeben.
- Es werden potenzielle Änderungen und zukünftige Entwicklungen in Bezug auf den Erwerb von Cannabis durchleuchtet.
Eckdaten zur Legalisierung von Cannabis - was ist erlaubt und was nicht?
Viele Menschen in Deutschland haben sich auf die Teil-Legalisierung gefreut und dem großen Tag entgegengefiebert. Doch leider ist es gar nicht so leicht, sich unter den ganzen Vorschriften und Regeln genau auszukennen. Wir zeigen dir, was seit dem 01.04.2024 erlaubt ist und was nicht.
- Cannabis ist kein Betäubungsmittel mehr.
- Volljährige Personen dürfen bis zu 25 Gramm Gras bzw. Weed mit sich führen.
- Des Weiteren ist jeder volljährigen Person der Anbau von drei weiblichen Cannabispflanzen im eigenen Hauserhalt erlaubt.
- Ebenso dürfen Volljährige 50 Gramm Cannabis in Form von getrockneten Blüten zu Hause lagern.
- Cannabis-Clubs dürfen ab dem 01.07.2024 unter bestimmten Voraussetzungen eröffnen, die Pflanzen gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder Cannabis verkaufen. Dabei wird der Verkauf von Cannabisblüten an unter 21-Jährige nur gestattet, wenn diese einen auf zehn Prozent reduzierten THC-Gehalt beinhalten.
- Unter gewissen Umständen und der Berücksichtigung von Abstandsregeln (100 Meter Entfernung von öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Kindergärten usw.) und konsumfreien Zonen, ist der öffentliche Konsum erlaubt.
- Das Rauchen und weitere Art des Konsumierens vor Minderjährigen bleibt verboten.
- Der Erwerb über den Schwarzmarkt bleibt verboten.
- Die Einfuhr von Cannabis und Cannabisprodukten bleibt ebenfalls verboten.
- Der Jugendschutz soll weiter ausgebaut werden und somit werden Maßnahmen zur Aufklärung und Prävention für Kinder und Jugendliche weiter ausgebaut und umgesetzt.
- Die Herstellung und der Verkauf von Edibles für den privaten Konsum ist verboten.
- Produkte, die Cannabis enthalten, dürfen nicht beworben werden. Es besteht ein Werbeverbot.
Das 2-Säulen-Prinzip der Cannabis-Legalisierung
Die von der Bundesregierung geplanten Cannabislegalisierung basiert auf einem 2-Säulen-Prinzip: Die erste Säule beinhaltet die Legalisierung einer bestimmten Menge an Cannabis, die erwachsende Menschen mit sich führen und zu Hause lagern dürfen, den privaten Eigenanbau und die Einführung sogenannter Cannabis Social Clubs, bzw. Cannabis-Clubs. Der soziale Aspekt bleibt mit der derzeitigen Gesetzeslage auf der Strecke, da Kiffen in den Clubs verboten bleibt.
In der zweiten Säule war ursprünglich angedacht, dass in Deutschland spezielle Fachgeschäfte ihre Türen öffnen sollen. In diesen sogenannten lizenzierten Fachgeschäften sollte der Verkauf von Weed stattfinden. Diese Art von Geschäften gibt es schon in verschiedenen Ländern auf der Welt, wie beispielsweise in Kanada. Dort können Konsumenten sich über die verschiedenen Sorten informieren, diese begutachten und Cannabis in geprüften Qualität zu einem fairen Preis kaufen. Das dämmt den Schwarzmarkt extrem ein. Die Verdrängung des Schwarzmarktes ist ein oft genanntes Ziel des Gesundheitsministers Karl Lauterbach, der die Legalisierung in Deutschland vorangetrieben hat. Doch leider wird es solche Fachgeschäfte in Deutschland nicht geben, denn die Pläne der Bundesregierung haben sich geändert. Dafür ist in der zweiten Säule nun geplant, dass sich Länder und Städte als Modellregionen bewerben und dort der Verkauf von Cannabis auf anderen Wegen in einer 5-jährigen begleiteten Studie getestet wird. Wie dieses Vorhaben genau ablaufen wird, ist noch unklar.
Doch wo kann man aktuell sein Weed kaufen, ohne sich strafbar zu machen?
Cannabis kaufen ohne rechtliche Konsequenzen - welche Möglichkeiten gibt es?
Seit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland fragen sich viele Konsumenten, wo sie ohne rechtliche Konsequenzen ihr Weed kaufen können. Denn der Erwerb auf dem Schwarzmarkt bleibt nach wie vor verboten, genauso wie die Einfuhr aus anderen Ländern. Es ist ebenso verboten, das eigens angebaute Gras weiterzuverkaufen oder die Droge von Homegrowern einzukaufen. Was bleibt dann noch?
Da der Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften nicht eingeführt wird und auch bisher nicht absehbar ist, wann die Säule zwei beginnen wird, bleibt derzeit nichts anderes übrig, als auf die Eröffnung der Cannabis-Clubs, bzw. der Anbauvereinigungen zu warten. Dort darf zukünftig Weed für den Eigenkonsum angebaut und an Mitglieder verkauft werden. Doch diese Anbauvereine öffnen erst ab dem 01.07.2024 ihre Türen für den Eigenanbau, und bis dann dort die fertigen Blüten gekauft werden können, dauert das noch mindestens zwei weitere Monate, selbst wenn die Clubs beginnen, mit Stecklingen anzubauen.
Fazit
Eine legale Abgabe von Cannabis ist derzeit leider nicht möglich, außer man ist Cannabispatient. In diesem Fall wird die Pflanze als Medizinprodukt bzw. Arzneimittel auf Rezept verschrieben und kann dann in der Apotheke erworben werden. Mit den geplanten Modellregionen wird es zukünftig hoffentlich mehr Wege geben, als den über den Anbauverein, Cannabis in staatlich geprüfter Qualität zu erwerben.
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