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In Deutschland hat sich die Lage in Bezug auf Cannabis stark verändert. Mit der Legalisierung der Pflanze für medizinische Zwecke im März 2017 und der Teillegalisierung bzw. Entkriminalisierung im April 2024 wächst die Akzeptanz in der Gesellschaft für Cannabis und dessen Einsatz stetig an. Durch die neue Gesetzeslage interessieren sich immer mehr Menschen dafür, Cannabis selbst anzubauen bzw. zu growen. Eine der häufigsten Fragen dabei ist, ab wann und wo man in Deutschland legal Cannabissamen kaufen kann.
In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die aktuelle Gesetzeslage und zeigen auf, wo und unter welchen Bedingungen der Erwerb von Cannabissamen möglich und erlaubt ist.
Das erwartet dich in diesem Beitrag:
- Unter welchen Umständen können Samen von Cannabispflanzen legal erworben werden?
- Welche Einschränkungen gibt es für den Erwerb und die Nutzung?
- Was ist weiterhin verboten?
Der Eigenanbau von Cannabis. Was ist erlaubt?
Mit der Legalisierung von Cannabis wurde der private Anbau von Cannabis sowie der gemeinschaftliche Anbau in Cannabis Clubs bzw. Anbauvereinen legalisiert und geregelt. Was das bedeutet, erfährst du jetzt.
Der private Anbau
Gemäß Kapitel 3 des Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis ist seit dem 01.04.2024 der private Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Gemäß § 9 dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, insgesamt drei Pflanzen, genauer gesagt, drei lebende Cannabispflanzen anbauen. Es ist jedoch untersagt, Cannabis aus dem Eigenanbau an Dritte weiterzugeben, wie in Absatz 2 dieses Paragrafen festgelegt ist.
Zusätzlich schreibt § 10 vor, dass Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen sind.
Der gemeinschaftliche Anbau
Die Möglichkeit, Cannabis anzubauen, besteht auch für diejenigen, die nicht selbst growen können oder wollen, indem sie sich einer Anbauvereinigung anschließen. Diese Vereine, auch bekannt als Cannabis Clubs oder Social Clubs, sind als eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert. Sie verfolgen einen gemeinschaftlichen Zweck und sind auf eine gewisse Dauer angelegt. Diese Clubs sollen ab dem 1. Juli 2024 eröffnen und dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Zudem sind sie auf eine bestimmte Menge an Cannabis beschränkt. Die Vereine werden mindestens einmal jährlich von den Behörden kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Nur Vereinsmitglieder dürfen das im Verein aufgebaute Cannabis erwerben. Der Verein darf seine Produkte weder an Nicht-Mitglieder verkaufen noch verschenken. Eine Mitgliedschaft erfordert eine aktive Beteiligung am Anbau, und der Konsum von Cannabis ist innerhalb der Anbaufläche und 200 Meter um den Eingangsbereich der Anbauvereinigung verboten. In anderen Ländern, wie beispielsweise in Spanien, darf in diesen Vereinen, die dort als Cannabis Social Clubs betitelt werden, offiziell die fertige Ernte bzw. die Blüten von dem angebauten Marihuana direkt in den Räumlichkeiten und in Gemeinschaft konsumiert werden.
Doch sowohl der eigene Grow als auch der in Vereinen setzt voraus, dass Cannabis-Samen für das Vorhaben vorhanden sind.
Umgang mit Cannabis Samen. Wo kann man diese legal kaufen und ab wann ist das erlaubt?
Das sagt das Gesetz:
§ 4 Umgang mit Cannabissamen
(1) Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern diese nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck des privaten Eigenanbaus von Cannabis nach § 9 oder des gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4 nur aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt.
(3) Die Bestimmungen zum Umgang mit Vermehrungsmaterial nach § 10 sowie Kapitel 4 bleiben von Absatz 1 unberührt.
(4) Cannabissamen, die entgegen Absatz 2 eingeführt worden sind oder eingeführt werden sollen, können sichergestellt werden.
Was bedeutet das?
Das Gesetz erlaubt grundsätzlich den Einkauf von Samen von Cannabispflanzen unter der Bedingung, dass sie nicht für den illegalen Grow bestimmt sind. Das heißt, die Samen dürfen ausschließlich aus EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden, wenn sie für den privaten oder den gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen verwendet werden sollen und wenn die Person, die die Samen bestellt, volljährig ist. Diese Regelungen gelten unabhängig von den Vorschriften zum Umgang mit Vermehrungsmaterial, wie beispielsweise Stecklinge. Bei Zuwiderhandlung können eingeführte Samen sichergestellt werden. Trotz der Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist es weiterhin nicht möglich, Cannabis bzw. Hanfsamen in deutschen Growshops zu erwerben.
Im EU-Ausland haben sich in einigen Ländern, wie beispielsweise in den Niederlanden, zahlreiche Samenbanken etabliert, die sich auf Zucht, Handel und Versand von Saatgut spezialisiert sind. Über 100 verschiedene Samenbanken bieten eine Vielzahl von Cannabissorten und Saatgut an, wie feminisierte Samen, Autoflowering oder auch regular. Im Internet sind zahlreiche Onlineshops zu finden, die nicht nur das Saatgut selbst, sondern auch Informationen zur Wirkung und Zucht der Sorten für den eigenen Cannabis-Anbau bereitstellen.
Samen aus den Anbauvereinen
Ab dem 1. Juli 2024 können Anbauvereinigungen Cannabis bzw. Hanfsamen an volljährige Mitglieder und Nicht-Mitglieder weitergeben, wobei sich die Anzahl auf sieben Stück pro Monat und Person begrenzt ist. Auch in diesem Fall dürfen diese ausschließlich zum privaten Eigenanbau und Eigenkonsum verwendet werden, wenn die Volljährigkeit nachgewiesen wurde.
Darf ich als Privatperson Samen weitergeben oder verkaufen?
Nein, nach dem Gesetz ist es verboten, Cannabissamen aus dem eigenen Grow weiterzugeben, zu verschenken oder zu verkaufen.
Fazit
Die Cannabis-Gesetze in Deutschland haben sich grundlegend verändert, was zu einem wachsenden Interesse an einem eigenen Anbau geführt hat. Ab April 2024 erlaubt das Gesetz den Grow von bis zu drei Cannabispflanzen unter bestimmten Bedingungen. Zusätzlich können sich Personen sogenannten Cannabisclubs oder Anbauvereinen anschließen, um gemeinschaftlich aufzubauen. Der Kauf von Cannabissamen ist grundsätzlich erlaubt, solange dieser in EU-Mitgliedsstaaten stattfindet; der Einkauf auf sieben Samen beschränkt und nur für legale Tätigkeiten vorgesehen ist.
Quellen:
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